Strafrecht Hannover – Ihr Strafverteidiger für jede Situation

Ein strafrechtlicher Vorwurf kann Ihr Leben massiv belasten. Vom ersten Moment an stehe ich Ihnen konsequent zur Seite – mit erfahrener Strafverteidigung und einer klaren Strategie.

Jetzt kommt es auf schnelle, entschlossene und durchdachte Schritte an.

Kompetente Strafverteidigung von Rechtsanwalt Gundlach

Als Ihr erfahrener Strafverteidiger und angehender Fachanwalt für Strafrecht stehe ich Ihnen von Beginn an zuverlässig zur Seite – vom ersten Kontakt über die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden bis hin zur Hauptverhandlung. Dank meiner Kenntnisse der Abläufe bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten in Hannover kann ich schnell und effektiv handeln.

Ich entwickle eine individuelle Verteidigungsstrategie, treffe zügig Entscheidungen im Sinne Ihrer Interessen und verfolge konsequent das bestmögliche Ergebnis – häufig die Einstellung des Verfahrens. Dabei berücksichtige ich alle möglichen Konsequenzen, von Geld- oder Freiheitsstrafen über berufliche Nachteile bis hin zu öffentlichen Auswirkungen und sorge dafür, dass Sie optimal vertreten werden.

Vorladung

Eine polizeiliche Vorladung ist der erste Schritt in einem Strafverfahren und sollte ernst genommen werden. Typische Inhalte sind Anhörungen durch Polizei oder Staatsanwaltschaft, erste Angaben zum Sachverhalt und Termine für mögliche weitere Ermittlungen.

Ermittlungsverfahren

Im Ermittlungsverfahren prüft die Staatsanwaltschaft, ob eine Straftat vorliegt und sammelt dazu alle relevanten Beweise. Dazu gehören Zeugenbefragungen, Hausdurchsuchungen und die Beschlagnahme von Gegenständen.

Anklage

Eine Anklage wird erhoben, wenn ausreichende Beweise für eine Straftat vorliegen und leitet die Hauptverhandlung vor Gericht ein. Mögliche Fälle sind Betrug, Diebstahl oder Körperverletzung, mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen als Folgen.

Körperverletzung

Körperverletzung umfasst alle Handlungen, die die körperliche Unversehrtheit eines Menschen schädigen. Dazu zählen Schläge, Tritte, gefährliche Handlungen oder Verletzungen mit Waffen, auch fahrlässige Körperverletzung ist erfasst.

BtMG

Das Betäubungsmittelstrafrecht regelt Besitz, Handel und Herstellung von Drogen. Typische Fälle sind Besitz illegaler Substanzen, Handel oder Weitergabe, Anbau oder Herstellung sowie Einfuhr oder Export von Betäubungsmitteln.

Verkehrsstrafrecht

Das Verkehrsstrafrecht behandelt strafbare Handlungen im Straßenverkehr. Dazu gehören Trunkenheit am Steuer, Fahrerflucht, gefährliche Fahrweise, Verstöße gegen das Fahrverbot oder Unfälle mit Personenschaden.

Professionelle Verteidigung von Anfang an

1. Erstkontakt

Im unverbindlichen Erstgespräch schildern Sie Ihr Anliegen und ich verschaffe mir einen klaren Überblick über die Situation. Sie erhalten sofort eine präzise Einschätzung Ihrer Chancen, Risiken und der optimalen nächsten Schritte.

2. Akteneinsicht

Sobald die Ermittlungsakte vorliegt, analysiere ich jeden einzelnen Aspekt sorgfältig. Nur so lässt sich die Beweislage exakt einschätzen und die effektivste Verteidigungsstrategie entwickeln, die Ihre Interessen maximal schützt.

3. Strategie

Auf Basis der Analyse entwickle ich eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Ziel ist es, Ihre Rechte konsequent durchzusetzen und ein Ergebnis zu erreichen, das Ihre Situation bestmöglich sichert.

4. Verteidigung & Abschluss

Ich vertrete Sie engagiert und entschlossen während des gesamten Verfahrens, von Vernehmungen über Verhandlungen bis zur Hauptverhandlung. Dabei verfolge ich stets ein klares Ziel: das für Sie bestmögliche Ergebnis.

FAQs

Eine Vorladung ist der erste Schritt im Ermittlungsverfahren. Sie dient der Sachverhaltsklärung und kann entscheidend für den weiteren Verlauf sein.

Eine polizeiliche Vorladung ist als beschuldigter einer Straftat grundsätzlich nicht verpflichtend. Wichtig: Nehmen Sie niemals an einer Vorladung teil oder machen Aussagen, ohne zuvor Rücksprache mit Ihrem Anwalt gehalten zu haben.

Das Ermittlungsverfahren dient der Prüfung und Beweissammlung. Die Anklage wird erhoben, wenn die Staatsanwaltschaft genügend Beweise für eine Straftat sieht und leitet die Hauptverhandlung ein.

Bitte keine Aussage ohne anwaltliche Beratung. Ich prüfe Ihre Lage, schütze Ihre Rechte und übernehme auf Wunsch die Kommunikation mit Polizei oder Staatsanwaltschaft.

Abhängig vom Fall können Geld- oder Freiheitsstrafen, Einträge ins Führungszeugnis oder berufliche Einschränkungen drohen.

Ja, in vielen Fällen kann das Verfahren eingestellt werden, etwa bei geringer Schuld oder unzureichender Beweislage. Jede Entscheidung hängt vom Einzelfall ab.

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Ich freue mich auf Sie.